Beihilferecht – Eigenständiger Anspruch von Angehörigen beihilfeberechtigter Verstorbener und eigene Antragsfrist, die mit dem Todestag beginnt.

Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 15.12.2010, Az.: 10 S 1820/09
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte die Tochter einer im Jahr 2007 verstorbenen Beihilfeberechtigten die Beihilfeansprüche der Mutter aus dem Jahr 2005 und 2006 erst im Januar 2008 geltend gemacht.

Der Beihilfeanspruch wurde abgelehnt, weil die Antragsfrist von 2 Jahren ab Entstehen des Anspruchs im Januar 2008 abgelaufen war.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gaben der Klägerin, der Tochter der Verstorbenen, Recht. Die Gerichte entschieden, dass für die Klägerin als leiblichem Abkömmling der Anspruch auf Erstattung beihilfefähiger Kosten der Mutter erst mit Ablauf des Todestages beginnt und nicht mit dem für die verstorbene Mutter maßgeblichen Tag.

Damit war im Januar 2008 die Antragsfrist für die Tochter noch nicht abgelaufen.

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