Tatsachengrundlage für eine dienstliche Beurteilung, Vergleichsgruppe u.a.

Entscheidung des BVerwG vom 02.03.2017 – 2 C 21.06 –

Die Entscheidung setzt sich mit der Frage auseinander, welche Tatsachengrundlage einer Beurteilung zu Grunde liegen muss. Sie äußert sich zum Vieraugenprinzip bei der Erstellung einer Beurteilung.

Das Bundesverwaltungsgericht stellt außerdem klar, dass die Vergleichsgruppe laufbahnbezogen sein muss und die Einbeziehung von Angestellten in eine Vergleichsgruppe zulässig ist.

Erneut beanstandet das Gericht die fehlende bzw. mangelhafte Begründung des Gesamturteils. Diese muss unter Würdigung, Gewichtung und Abwägung der bestenauswahlbezogenen Gesichtspunkte erfolgen.

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