Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 21.03.2013
Die Deutsche Telekom AG beabsichtigte in den Jahren 2012 und 2013 nach vorausgegangenen Beurteilungen der dort tätigen Beamten eine sogenannte „Beförderungsrunde“ durchzuführen.
Der VGH Baden-Württemberg entschied nunmehr, – wie beispielsweise auch das OVG für das Land Nordrhein-Westfalen am 15.03.2013, Az. 1 B 133/13 – dass sowohl das Beurteilungs- als auch das den beabsichtigten Beförderungen zugrunde liegende Auswahlverfahren rechtswidrig ist und gab den jeweiligen Anträgen der unterlegenen Beamten statt.