Beförderungsverfahren der Deutschen Telekom AG für das Jahr 2012 vom VGH Baden-Württemberg für rechtswidrig erklärt.

Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 21.03.2013

Die Deutsche Telekom AG beabsichtigte in den Jahren 2012 und 2013 nach vorausgegangenen Beurteilungen der dort tätigen Beamten eine sogenannte „Beförderungsrunde“ durchzuführen.

Der VGH Baden-Württemberg entschied nunmehr, – wie beispielsweise auch das OVG für das Land Nordrhein-Westfalen am 15.03.2013, Az. 1 B 133/13 – dass sowohl das Beurteilungs- als auch das den beabsichtigten Beförderungen zugrunde liegende Auswahlverfahren rechtswidrig ist und gab den jeweiligen Anträgen der unterlegenen Beamten statt.

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