Dienstliche Beurteilung einer Beauftragten für Chancengleichheit

Urteil des VG Stuttgart vom 24.01.2019 – 14 K 1255/17 – (rechtskräftig)

Das Urteil beleuchtet die rechtlichen Besonderheiten der Beurteilung einer Beauftragten für Chancengleichheit (BfC). In Baden-Württemberg ist sie, im Gegensatz zum Bund, dienstlich zu beurteilen. Sie erhält nicht, wie die Personalräte, eine Nachzeichnung.

Innerhalb der Behörde nimmt die BfC eine Sonderstellung ein. Sie gehört der Leitungsebene an und ist als Führungskraft unmittelbar von der Dienststellenleitung und nicht von der Personalverwaltung zu beurteilen. Dieser ist sie weder zu- noch nachgeordnet. Auseinandersetzungen mit der Dienststelle dürfen nicht zu ihren Lasten in die dienstliche Beurteilung einfließen. 

Unabhängig davon betont die Entscheidung, dass eine erhebliche Verschlechterung gegenüber der vorangegangenen Beurteilung eine Begründung erfordert.

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