Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 03.05.2012, Rechtssache C-337/10
In der lange erwarteten Entscheidung stellt der Europäische Gerichtshof fest, dass auch ein Beamter bei Eintritt in den Ruhestand Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für bezahlten Jahresurlaub in Höhe von mindestens 4 Wochen hat, wenn er den Urlaub aus Krankheitsgründen nicht in Anspruch nehmen konnte.
Der Übertragungszeitraum muss dabei die Dauer des Bezugszeitraums, für den er gewährt wird, deutlich überschreiten. In dem Fall, über welchen das Gericht urteilte, betrug der Übertragungszeitraum 9 Monate. Dies ist nach Auffassung des Gerichts zu kurz.